radiästhetische Bohrpunktbestimmung

Der Untersuchungsaufwand richtet sich vor allem nach der Größe und der Begehbarkeit des zu untersuchenden Grundstücks und der Anzahl der vorgefunden Wasseradern und der Anzahl der Bohrpunkte.

Untersuchungsmethoden und Analyseebenen

Bei einer Untersuchung zur Feststellung etwaiger Bohrpunkte zur Erschließung von unterirdischem Grundwasser wird auf dem betreffenden Grundstück eine radiästhetische Untersuchung durchgeführt. Die radiästhetische Untersuchung dient zur Auffindung und Bestimmung der vorhanden Wasseradern. Neben dem Verlauf werden darüber hinaus die jeweiligen Tiefen und Fließrichtungen als auch die Ergiebigkeit (Schüttung) der Wasseradern bestimmt. Zur genaueren Tiefenbestimmung wird soweit möglich die gesamte Wasseraderspektroide der verwendbaren Wasseradern radiästhetisch untersucht.

Sind bei der radiästhetischen Grundstücksuntersuchung unterirdische Wasserführungen gefunden worden werden diese Ergebnisse soweit möglich mit hydrologischen Karten oder geologischen Karten verglichen und bewertet.

Bohrpunktfeststellung zur Erschließung von Grundwasser

Wenn eine genügend ergiebige Wasserader in einer vertretbarer Tiefe vorhanden ist lohnt es sich eine genaue Bohrpunktbestimmung durchführen.

Der optimale Bohrpunkt ist dann abhängig von dem Verlauf der Wasserader, der technischen Erreichbarkeiten für das Bohrfahrzeug als auch von den Nutzungswünschen und ggf. vorhandenen Anschlüsse auf dem Gelände.

Bei der Bohrpunktbestimmung wird die empfohlene Bohrstelle im betreffenden Gelände auf 10 cm² genau festgestellt. Der empfohlene Bohrpunkt wird entsprechend örtlich markiert und bei Bedarf auch aufgemessen.

Bei Bedarf kann auch ein umfangreiches Gutachten zur Erschließung des Grundwassers mit Aufmessung und zeichnerischen Wiedergabe aller Ergebnisse angefertigt werden.

Hier finden Sie Infos zu Referenzen zu meinen Bohrpunktbestimmungen.

Generell sei erwähnt, dass im Sinne der anerkannten wissenschaftlichen Theorien die Existenz von Erdstrahlen und Wasseradern nicht dem allgemeinen Stand der Wissenschaft entspricht (siehe auch meine AGB § 6).

Leistungen
Bohrpunktfestlegung für Privatgärten oder privaten Brauchwasseranlagen

80,- €/Std.

Bohrpunktfestlegung für gewerbliche Objekte
und Gutachten zur Bohrpunktbestimmung

100,- €/Std.

Für eine Grundstücks-/Begehungsfläche bis ca. 300 qm in der Regel ca. 1- 2 Std. Begehung. Bei einem schriftlichen Gutachten in der Regel 1/2 – 1 Std. für Aufmessung und 1 – 2 Std. für die schriftliche Ausarbeitung.

Fahrtkosten – Mengenrabatt und sonstiges
Fahrtkosten pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt):
Die Fahrtkosten werden nach den jeweils gefahrenen Kilometer berechnet und schließen den Zeitaufwand der Anreise mit ein.

je Km 1,00 €


Mengenrabatt:
Ab einem Umfang von mehr als 10 Std. für eine Untersuchung oder Beratung (Gesamtumfang aller Tätigkeiten) wird ein 10%iger Rabatt auf den jeweiligen Honorarsatz gewährt.

Sonstiges
:
Weitere Aufwendungen (ggf. bei zusätzlichen Vor- und Nachbereitungszeiten) werden nur nach Absprache berechnet.
Die Preise sind Bruttopreise einschl. gesetzl. Mehrwertsteuer (z.Z. 19% MwSt).
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Neben Bohrpunktbestimmungen als Rutengänger biete ich auch als Elektrosmogberater, Feng Shui-Berater und Geomant folgende Dienstleistungen an:

Messungen der Erdstrahlen für Schlafplatzuntersuchungen, Feng Shui-Beratungen, Elektrosmog-Messungen, Geomantie-Analysen und Beratungen zum gesunden und lebenswerten Wohnen und Arbeiten. Näheres dazu in meiner Website (Link zu www.reiner-padligur.de).

Infoflyer mit Zusammenfassung der Leistungsangebote und Preisliste
als 2seitige PDF-Version zum ausdrucken.

Angeboten werden Schlafplatzuntersuchungen, Hausuntersuchungen, Grundstücksuntersuchungen, Bauplatzuntersuchung, gewerbliche Beratungen, Siedlungsplanungen und Bohrpunktbestimmungen.

Der Einzugsbereich ist vor allem der Großraum des Ruhrgebiets z.B in:

Ahlen, Altena, Arnsberg, Ascheberg, Balve, Beckum, Bergkamen, Bochum, Bönen, Borken, Bottrop, Breckerfeld, Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Dülmen, Düsseldorf, Ennepetal, Essen, Fröndenberg, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Hagen, Haltern, Halver, Hamm, Hattingen, Heiligenhaus, Hemer, Herdecke, Herne, Herrscheid, Herten, Heven, Hilden, Holzwickede, Iserlohn, Kamen, Kierspe, Langenfeld, Lüdenscheid, Lüdinghausen, Lünen, Marl, Meinerzhagen, Menden, Mettmann, Monheim, Mühlheim, Münster, Nachrodt, Neuenrade, Neuss, Nordkirchen, Oberhausen, Oer-Erkenschwick, Olfen, Plettenberg, Radevormwald, Ratingen, Recklinghausen, Remscheid, Schalksmühle, Schermbeck, Schwelm, Schwerte, Selm, Soest, Sprockhövel, Unna, Velbert, Waltrop, Welver, Werdohl, Werl, Werne, Wetter, Wickede, Witten, Wuppertal.

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Zuletzt überarbeitet am 10.01.2024